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YES!

Ich könnte Hans-Jürgen Papier und seine Kollegen küssen: das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ist gekippt.

Endlich: was lange währt, wird doch manchmal gut. Die Karlsruher Richter haben soeben Eilmeldungen auf den Portalen der Tagesschau und der Süddeutschen zufolge das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung zur Gänze für nichtig erklärt. Alle in Folge des Gesetzes bisher gesammelten Daten sind damit unverzüglich zu löschen.

Wie zu erwarten haben die Richter nicht grundsätzlich eine Datenspeicherung für unmöglich erklärt. So etwas entspricht auch nicht ihrer Aufgabe, denn dies wäre ein sehr starker Eingriff in das Gestaltungsprivileg des Gesetzgebers, zu dem sich die Karlsruher Kompetenzen in einem natürlichen Spannungsverhältnis befinden (weswegen das Bundesverfassungsgericht normalerweise eher zurückhaltend dabei ist, dem Gesetzgeber grundsätzlich etwas zu untersagen). In der bisherigen Form steht das Gesetz aber zumindest in eklatantem Widerspruch zum Fernmeldegeheiminis (das wiederum u.a. Ausdruck des aus dem Persönlichkeitsrecht abgeleiteten Grundrechts auf Privatsphäre ist), was von Karlsruhe zum Anlaß genommen wurde, letztlich ihr stärkstes Geschütz aufzufahren und das Gesetz in seiner derzeitigen Form komplett für nichtig zu erklären.

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