Historisches vom EuGH

Manchmal kommen die deutlichsten politischen Aussagen von komplett unerwarteter Seite. Vom europäischen Gerichtshof zum Beispiel, in einer Frage des Handelsrechts. Um die kafkaeske Absurdität des Ganzen zu vervollständigen: es geht um... Trinkwasser-Sprudler. Genau genommen, um Geräte der Marke "Soda Club". Aber eigentlich geht es um Israel. Um Palästina. Und ums Völkerrecht.

Der EuGH hat entschieden: die israelischen Siedlungen in den besetzten Gebieten sind nicht Teil des israelischen Staatsgebiets. Das Urteil ist in seiner Direktheit ein Paukenschlag. Da die Gerichte unabhängig sind, gibt es hier keine politische Abwägung. Den Richtern kann es herzlich egal sein, wenn die Israelis nun verschnupft sind, anders als Vertretern der politischen Kaste.

Geklagt hatte seinerzeit die deutsche Firma Brita, welche die Geräte in Deutschland importiert. Denn der deutsche Zoll hatte vor einiger Zeit es ganz genau wissen wollen und gefragt, wo genau die Sprudler denn eigentlich herkämen. Der Hintergrund der Frage erschließt sich leicht, so sind Waren aus Israel in die EU im Allgemeinen zollfrei zu importieren. Auf die etwas vage Antwort israelischer Behörden, der Produktionsstandort stehe unter israelischer Zollhoheit, schlossen die Zöllner messerscharf, daß die Geräte also nicht direkt auf israelischem Grund hergestellt wurden. Und erhoben Einfuhrzoll.

Alles Blödsinn, meinte Brita, selbst wenn sich der Produktionsstandort in einer der israelischen Siedlungen auf palästinensischem Gebiet befände, sei das immer noch israelisches Hoheitsgebiet. Und selbst wenn man das verneine: auch mit Palästina habe die EU schließlich entsprechende Abkommen, also verstehe man beim besten Willen nicht, worum es den deutschen Zöllnern gehe. Die Frage ging vor deutschen Gerichten hin und her, bis schließlich nun der EuGH um Rat gefragt wurde.

Und dessen Urteil ist eindeutig: die Siedlung Ma'ale Adumim, eine Stadt im israelisch besetzten Westjordanland und Standort der Produktion von "Soda Club", ist kein israelisches Staatsgebiet. Und damit greift auch das Freihandelsabkommen mit Israel nicht. Und die (überaus zynische) Idee des Importeurs, dann greife halt das Abkommen mit Palästina, wurde gleich mit beerdigt. So sprechen die europäischen Richter gelassen aus, was sich kein Politiker des Landes trauen würde, und was aus jedem anderen Mund von den entsprechenden Interessensverbänden sofort als antisemitische Hetze verurteilt würde.

Man faßt es eigentlich kaum: das europäische Parlament erinnert sich an seinen demokratischen Auftrag, und europäische Gerichte berücksichtigen Völker- und Menschenrecht: Lissabon macht es möglich. Manchmal hat man den Eindruck, es geht doch nicht alles schief in der EU.