Der Karlsruhe-Countdown tickt ().
Nicht mehr lange, und das Bundesverfassungsgericht wird sein Urteil zur Vorratsdatenspeicherung verkünden: am Dienstag, den 3. März 2010 um 8:45 ist es endlich soweit. Im Vorfeld äußerten der Vorsitzende Papier deutliche Kritik an der Bundesregierung ("Der Senat ist verwundert, dass er für das angegriffene Gesetz heute keinen politischen Verantwortlichen hat finden können, der es verteidigt").
Zu erwarten ist zwar nicht, daß das BVerfG das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung komplett für nichtig erklären wird, denn das Gericht ist kein "Ersatz-Gesetzgeber". Die vollkommene Nichtigkeit eines Gesetzes wird nur selten festgestellt. Aber es ist zu hoffen, daß das Gericht die notwendigen engen Grenzen jeder Überwachung einfordern und damit den vom Gesetzgeber faktisch geplanten Freibrief für die Ermittlungsbehörden empfindlich entwerten wird.
Den Vertretern der Medienindustrie wird hoffentlich eine komplette Abfuhr erteilt werden: einen so starken Eingriff in die Persönlichkeitsrechte wie die Vorratsdatenspeicherung für so etwas Unbedeutendes wie Ermittlungen gegen Raubkopierer mißbrauchen zu wollen, ist jedenfalls mehr als zynisch und offenbart einmal mehr den traurigen Umstand, daß in weiten Teilen des Landes der Respekt vor Verfassungsrechten nur soweit wie der Blick auf den eigenen Vorteil reicht.