Der Bund deutscher Kriminalbeamter (BDK) hat sich einmal wieder zu Wort gemeldet. Und fordert, wen wundert's, vergrößerte Befugnisse für Polizisten.
Der BDK hat ja früher auch vehement die Online-Durchsuchung gefordert. Und als die Regelung in Nordrhein-Westfalen vom Bundesverfassungsgericht für unzulässig erklärt wurde, was sich natürlich auf die Bundesgesetzgebung auswirkte, war es der BDK, der lauthals darüber jammerte, daß nun das Ende des Abendlandes drohe. Nun geht es aktuell um ein „15-Punkte-Programm“, das die Beamten von der Politik gerne umgesetzt sähen.
Dort geht es um Förderungsmaßnahmen zur Verbesserung der Kompetenz der Kriminalbeamten in Internet-Fragen (was ich durchaus für sinnvoll halte), aber auch unvermeidlicherweise darum, daß die aktuellen Ermittlungsbefugnisse absolut nicht ausreichend seien. Also wieder einmal – wenn auch indirekt – die alte Mär vom „rechtsfreien Raum“ Internet.
Daß die deutschen Kriminalbeamten für die Bekämpfung von Internet-Straftaten nicht ausreichend ausgebildet sind, gibt der BDK in seinem „Programm“ sogar unumwunden zu. Was ihn nicht daran hindert, ein paar Absätze weiter quasi eine Generalerlaubnis zu fordern, auf die Computer von Internet-Nutzern zuzugreifen – angeblich nur, um Schädlinge zu entfernen. Der Fakt, daß diese Schädlinge sogar ausgemachte Experten auf diesem Gebiet in die Verzweiflung treiben und als letzte Option teilweise nur noch den Formatier-Knopf offenlassen, läßt bei mir die berechtigte Frage aufkommen, was eine Behörde mit so einem Recht anfangen will, die sogar nach eigener Aussage großteils Internet-Amateure beschäftigt.
Nähmen wir die Aussage ernst, wäre sie einmal wieder ein Beleg für die traditionelle Hybris und Überheblichkeit deutschen Beamtenwesens, an dem anscheinend die Welt genesen soll. Ich persönlich gehe aber davon aus, daß die Schadprogramme ein Feigenblatt darstellen, und es dem BDK um generelle Zugriffsmöglichkeiten auf private Computer geht. Honi soit qui mal y pense.
Die Kriminalbeamten wollen außerdem – das klingt im Vergleich noch beinahe harmlos – in den derzeit so modernen „sozialen Netzwerken“ à la Facebook und StudiVZ hinter Verdächtigen herschnüffeln dürfen, was letztlich darauf hinauslaufen würde, daß die Betreiber der Polizei auf Verlangen quasi Vollzugriff auf alle intimen Details geben müßten, die über einen Nutzer gespeichert sind. Okay, man könnte nun einwenden, daß Facebook & Co. eh die bewußte Preisgabe von Privatsphäre zelebrieren (was ich bereits kommentiert habe), und von daher dort eh nichts wirklich „intimes“ gespeichert sein kann. Trotzdem paßt die Forderung ins Bild.
Das Tüpfelchen auf dem I stellt eine Forderung dar, die verdächtigerweise in einer dem Blogger Peter Piksa vom BDK zur Verfügung gestellten Fassung nicht (mehr?) auftaucht, mit der allerdings die „Neue OZ“ den BDK-Vorsitzenden Klaus Jansen zitiert: nämlich jene, daß sich jeder, der im Internet Geschäfte tätigt (sei es als Käufer oder Händler), bitteschön in Zukunft bei einer zentralen Stelle zu registrieren habe. Spätestens dann wird natürlich klar, aus welcher Richtung der Wind weht.
Kommentare
Ja klar ist es klar wo der
Ja klar ist es klar wo der Wind herkommt, hat der Herr doch selbst zugegeben (frei Zitiert) "Das der Staat sonst seine Machthoheit verlustig geht", wenn man eben all das was der BDK möchte NICHT macht