Kürzlich ist weltweit das neueste Werk von M. Night Shyamalan in den Kinos angelaufen: „The Last Airbender“, der in Deutschland unter dem Titel „Die Legende von Aang“ läuft, ist die Realverfilmung einer erfolgreichen amerikanischen Zeichentrickserie. Gleichzeitig schreibt in Deutschland der mittlerweile landesweit berüchtigte geistige Pyromane Thilo Sarrazin ein Buch. Was diese beiden Ereignisse miteinander zu tun haben? Leider eine ganze Menge.
Wenn ich die öffentliche Diskussion verfolge und dabei sehe, mit welch tumbem Stammtischniveau in Bereichen öffentlich argumentiert wird, die die Grundsätze der Rechtstaatlichkeit bis ins Mark treffen, bleibt mir in letzter Zeit immer öfter Luft und Spucke weg.
Im Online-Magazin des Heise-Verlags „Telepolis” ist gerade ein sehr intelligenter Artikel von Bettina Winsemann erschienen, der sich mit der Frage beschäftigt, wie persönliche Moralvorstellungen, in der medialen Öffentlichkeit zelebriert und durch geschwätzige Staatsanwälte noch zusätzlich befeuert, die Existenz von Angeklagten in Sexualstrafprozessen weit effizienter und dauerhafter zu vernichten, als es jeder Urteilsspruch je könnte.
Im Zuge der aktuellen Diskussion über die nachträgliche Sicherheitsverwahrung ist letzte Woche ein Vorschlag des Vorsitzenden der „Deutschen Polizeigewerkschaft“ (DPolG) aufgetaucht. Tenor: wenn der Staat die Bürger schon im Stich lasse bei gefährlichen Sexualstraftätern, dann müsse die Öffentlichkeit wenigstens informiert werden, wer so in ihrer Nähe wohne. Wendt hat damit eine buchstäblich mittelalterliche Praxis aus der Mottenkiste gekramt: den Pranger.