Das Bundesverfassungsgericht stärkt die Rechte von Autofahrern bei der Entnahme von Blutproben. So ist es gerade anläßlich einer aktuellen Entscheidung zu lesen. Aber ganz abgesehen von den Umständen der Blutprobe ist das ganze beschriebene Vorgehen der bayrischen Polizei mehr als gruselig. Von den Reaktionen der Politik einmal ganz zu schweigen.
Ich könnte Hans-Jürgen Papier und seine Kollegen küssen: das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ist gekippt.
Endlich: was lange währt, wird doch manchmal gut. Die Karlsruher Richter haben soeben Eilmeldungen auf den Portalen der Tagesschau und der Süddeutschen zufolge das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung zur Gänze für nichtig erklärt. Alle in Folge des Gesetzes bisher gesammelten Daten sind damit unverzüglich zu löschen.
Heute morgen kam eine Mail von Udo Vetter, dem Macher des „law blog”. Herr Vetter ist Strafrechtler, aber da er sich mit den kürzlich beschlossenen Netz-Sperren ebenfalls auseinandersetzt, habe ich ihn kontaktiert mit der Bitte um Informationen bezüglich einer möglichen Verfassungsbeschwerde.