Im Online-Magazin des Heise-Verlags „Telepolis” ist gerade ein sehr intelligenter Artikel von Bettina Winsemann erschienen, der sich mit der Frage beschäftigt, wie persönliche Moralvorstellungen, in der medialen Öffentlichkeit zelebriert und durch geschwätzige Staatsanwälte noch zusätzlich befeuert, die Existenz von Angeklagten in Sexualstrafprozessen weit effizienter und dauerhafter zu vernichten, als es jeder Urteilsspruch je könnte.
Im Zuge der aktuellen Diskussion über die nachträgliche Sicherheitsverwahrung ist letzte Woche ein Vorschlag des Vorsitzenden der „Deutschen Polizeigewerkschaft“ (DPolG) aufgetaucht. Tenor: wenn der Staat die Bürger schon im Stich lasse bei gefährlichen Sexualstraftätern, dann müsse die Öffentlichkeit wenigstens informiert werden, wer so in ihrer Nähe wohne. Wendt hat damit eine buchstäblich mittelalterliche Praxis aus der Mottenkiste gekramt: den Pranger.
Nachdem ein Bekannter unbedingt nachweisen mußte, daß meine alte FinePix Z2 sich nicht zur Unterwasserfotografie in Kretas Plumpsklos eignet, war ich seit einiger Zeit ohne eine Kompaktkamera. Das hat sich nun glücklicherweise wieder geändert: seit heute bin ich Besitzer einer Panasonic DMC-TZ10. Und natürlich habe ich die Kamera sofort einem (oberflächlichen) Test unterzogen.
Die Opferzahl von Duisburg ist noch einmal gestiegen. Derweil wird immer deutlicher, daß die Planungen seinerzeit weniger von Sachverstand und Verantwortungsbewußtsein geleitet waren als vom politischen Willen, ein Prestige-Projekt durchzuziehen.